BGW: Gleicher Gefahrtarif für Psychotherapeuten und Ärzte
Im zurückliegenden sechsjährigen Beobachtungszeitraum für den 3. Gefahrtarif belegte nach Aussage des Gesamtbereichsleiters für Aufbringung und Verwaltung der Haushaltsmittel der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Helmut Ertel, das Datenmaterial, dass sich Art, Schwere und Häufigkeit von Versicherungsfällen von selbstständig im Gesundheitsdienst tätigen Psychotherapeuten und niedergelassenen Ärzten sehr ähneln.
Bericht vom 10. Deutschen Psychotherapeutentag am 12. Mai 2007 in Berlin
Am 12. Mai versammelten sich die Delegierten der Landespsychotherapeutenkammern zum 10ten Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin. Erstmals nahmen auch die Delegierten der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) an dem Psychotherapeutentag teil. Sie wurden mit sehr viel Beifall begrüßt.
Neue Ergebnisse der Kinder- und Jugendgesundheitsstudie
Robert Koch-Institut, Pressemitteilung vom 21.5.2007
Kindesmisshandlung und Kindesverwahrlosung Veranstaltung der KV Nordrhein und der PTK NRW
Auf einer gemeinsamen Veranstaltung von der KV Nordrhein und der Psychotherapeutenkammer NRW am 28.3.07 wurde eine bessere Früherkennung von Kindesmisshandlung und verwahrlosung gefordert. Dieses Anliegen solle mit Hilfe multiprofessioneller Netze erreicht werden.
Bewerbung um KV-Sitz eines ärztlichen Psychotherapeuten
Nachdem in letzter Zeit Anfragen von Mitgliedern kamen, inwieweit sie sich als Psychologische Psychotherapeuten (PP) auf den Vertragsarztsitz eines Ärztlichen Psychotherapeuten (ÄP) bewerben können, möchten wir im Folgenden die uns bisher bekannten Regelungen veröffentlichen:
Praxisnachfolge – teure Eintrittskarten für Kassensitze
Über die finanziellen Auswirkungen einer Praxisübergabe hatte ein Betroffener bereits in der Rosa Beilage 2/2006, Seite 31f., berichtet. Die meisten Absolventen einer Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz, wie sie auch die DGVT anbietet, stehen vor der Frage, wie es für sie beruflich weitergehen wird.
Kostenerstattung ist nicht gleich Kostenerstattung
Hier werden die beiden verschiedenen Begriffe der Kostenerstattung dargestellt, die beide im § 13 SGB V aufgeführt sind, aber unterschieden werden müssen.
Ist Kostenerstattung noch möglich?
Es bestehen immer wieder Unsicherheiten darüber, ob die Kostenerstattung, die vor dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) je nach Schätzung zwischen 30% und 50% der Leistungen ausmachte, abgeschafft sei. Das stimmt nicht.